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Haftung im Dienst: Warum dein Chef nicht immer für Fehler zahlt

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Veröffentlicht am 16. März 2026von Carely

Haftung im Dienst: Warum dein Chef nicht immer für Fehler zahlt

Denkst du, bei Fehlern im Dienst haftet grundsätzlich immer dein Arbeitgeber? Das ist ein gefährlicher Irrtum, der dich im Ernstfall deine finanzielle Existenz kosten kann. Die Haftungsbeschränkung des Arbeitgebers gilt nämlich oft nur bei leichter Fahrlässigkeit.

Der Spar-Check

Die Haftungs-Falle:
Wenn ein Gericht feststellt, dass du grob fahrlässig gehandelt hast, holt sich die Versicherung jeden einzelnen Cent von dir zurück.

Das Risiko:
In der Pflege geht es bei Fehlern nicht um Kleingeld – wir reden hier schnell von Forderungen in Millionenhöhe.

Die Lösung:
Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung schützt dich für nur ein paar Euro im Monat vor diesem existenzbedrohenden Risiko.

Dein nächster Schritt:
Verlasse dich nicht blind auf den Schutz deines Arbeitgebers.

Versicherung prüfen:
Schau nach, ob du eine private Berufshaftpflichtversicherung hast

Berufsverband fragen:
Oft ist ein solcher Schutz bereits in der Mitgliedschaft bei Berufsverbänden oder Gewerkschaften enthalten.

Absichern:
Falls kein Schutz besteht, schließe zeitnah eine eigene Versicherung ab.

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