Pflegekraft am Handy

Überstunden ohne Bezahlung: Ist deine Vertragsklausel unwirksam?

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Veröffentlicht am 04. März 2026von Carely

Überstunden ohne Bezahlung: Ist deine Vertragsklausel unwirksam?

Dein Telefon klingelt am freien Tag, weil die Station knapp besetzt ist? Viele Pflegekräfte leisten regelmäßig Überstunden, doch oft steht im Arbeitsvertrag, dass diese bereits mit dem Gehalt abgegolten seien. Die gute Nachricht: Solche Pauschalklauseln sind sehr oft rechtlich gar nicht zulässig.

Der Spar-Check

Die Rechtslage:
Eine Klausel, die pauschal „alle Überstunden“ abdeckt, ist meist unwirksam. Das Gesetz verlangt, dass du genau wissen musst, worauf du dich einlässt.

Die Ausnahme:
Damit die Abgeltung gültig ist, muss im Vertrag eine genaue Stundenanzahl (z. B. bis zu 10 Stunden pro Woche) definiert sein.

Dein Anspruch:
Ist die Klausel unwirksam, muss dein Chef dir diese Zeit entweder bezahlen oder einen entsprechenden Freizeitausgleich gewähren.

Dein nächster Schritt:
Schnapp dir deinen Arbeitsvertrag und lies den Abschnitt zu den Überstunden genau durch. Such nach Formulierungen wie „mit dem Gehalt abgegolten“. Wenn dort keine konkrete Stundenzahl steht, ist die Klausel wahrscheinlich hinfällig. Fordere in diesem Fall die Vergütung oder den Ausgleich für deine geleistete Mehrarbeit ein.

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